Unsere Leistungen und Angebote
Individuelle Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen
Wir führen und begleiten Sie durch Ihre individuelle Bedarfsermittlung. Dafür kommen wir auf Sie zu, sobald Sie vom Kanton die Freigabe zur Bedarfsermittlung erhalten haben. Wir verfügen über alle Hilfsmittel und Fachpersonen, die dafür nötig sind, z.B. Gebärdendolmetscher:innen oder spezielle Kommunikationsmittel. Diese Leistung ist kostenlos.
Der Prozess der Bedarfsermittlung
1. Voraussetzung:
Sie beantragen und erhalten im Abrechnungssystem «AssistMe» die Freigabe zur Abklärung vom Kanton Bern. Dann kann Ihre individuelle Bedarfsermittlung starten. (Wir werden darüber automatisch informiert.)
2. Erstsichtung:
Wir sichten Ihre bereits hinterlegten Unterlagen im AssistMe und entscheiden, welche Abklärungsperson Ihre Bedarfsermittlung übernimmt.
3. Vorbereitung:
Ihre Abklärungsperson meldet sich bei Ihnen, um die Bedarfsermittlung vorzubereiten.
4. Durchführung:
Sie füllen zusammen mit Ihrer Abklärungsperson den Fragenbogen «Individueller Hilfsplan» IHP im AssistMe aus. Das kann bei uns in der Fachstelle, bei Ihnen zu Hause oder auch online geschehen. Sie können den IHP auch alleine ausfüllen, wenn Sie dafür keine Hilfe benötigen.
5. Nachbearbeitung:
Ihre Abklärungsperson vervollständigt und überprüft den Fragebogen. Dann können auch Sie ihn nochmals prüfen und korrigieren. Zusammen legen Sie die definitive Version fest.
6. Abschluss:
Ihre Abklärungsperson schliesst die Bedarfsermittlung im AssistMe ab und reicht sie bei der Bedarfsprüfungsstelle ein.
7. Prüfung:
Die Bedarfsprüfungsstelle prüft Ihre Bedarfsermittlung.
8. Kostengutsprache oder Überarbeitung:
Wenn die Bedarfsermittlung okay ist, erhalten Sie vom Kanton über AssistMe eine Kostengutsprache. Falls (noch) nicht, erhält Ihre Abklärungsperson Vorgaben zur Überarbeitung.
Beratung von Menschen mit Behinderungen, die in einer Institution leben
Wenn Sie als Mensch mit einer Behinderung in einer Institution leben, ist die Institution für Ihre individuelle Bedarfsermittlung zuständig.
Sie können sich aber trotzdem an uns wenden, um eine beratende Fachperson an Ihrer Seite zu haben. Diese begleitet und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Bedarfsermittlung. Sie bespricht zum Beispiel mit Ihnen, wie Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen können. Diese Leistung ist kostenlos.
Weitere Dienstleistungen und Beratungen im Zusammenhang mit der individuellen Bedarfsermittlung im stationären und ambulanten Bereich bieten wir auf Mandatsbasis an.
Individuelle Bedarfsermittlung für Institutionen
Wenn Sie als Institution die individuelle Bedarfsermittlung für Ihre Klient:innen nicht selber durchführen wollen oder können, können Sie sich ebenfalls an uns wenden. Wir übernehmen diese Aufgabe gern. Diese Leistung ist kostenpflichtig.
Hier geht es zu den Fragen & Antworten zum Thema individuelle Bedarfsermittlung.